DigitalPakt Schule Sachsen

Alle wichtigen Informationen

Zum Förderantrag

Das sächsische Staatsministerium für Kultus hat die Förderrichtlinie Informationen zum DigitalPakt am 21. Mai 2019 veröffentlicht und baut ein Informationsangebot auf unter der URL  https://www.digitalpakt.sachsen.de/. Im SAB-Förderportal werden Informationen zur Antragstellung angeboten. Die Förderrichtlinie wurde mittlerweile redaktionell an Änderungen der Haushaltsordnung des Freistaates Sachsen angepasst.

 

Antrags- und Bewilligungsstelle ist die Sächsische Aufbaubank – Förderbank – (SAB). Die Antragstellung erfolgt im ersten Schritt über das SAB-Förderportal. Die  Antragsfrist wurde auf den 30. Spetember 2020 verlängert. Anträge sind unter Verwendung der entsprechenden Antragsformulare schriftlich bei der SAB einzureichen.

Verwaltungs-Vereinbarung
Zusatz-Vereinbarung "Sofortprogramm"
Zusatz-Vereinbarung "Administration"
Zusatz-Vereinbarung "Leihgeräte für Lehrkräfte"
Zur Förderbekanntmachung
Zur Richtlinie „Sofortausstattungsprogramm“
Weitere Informationen des Landes
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